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Psychotherapie

Diplom-Psychologe Ulrich M. Schmitz

Psychotherapie
Ich habe an der Uni Köln Psychologie studiert und 1986 mit dem Diplom abgeschlossen. Wir Studenten hatten damals das Glück, in den Genuss charismatischer Professoren zu kommen, die uns sehr stark hinsichtlich einer psychologischen Identität beeinflusst haben, also psychologisch denken zu lernen. Das heißt, dass wir Psychologen uns darauf einzustellen haben, dass Seelisches nicht nach naturwissenschaftlichen Regeln verläuft, sondern Raum, Zeit und Ort unterliegen im Erleben eigenen Gesetzmäßigkeiten.
Dies zu erforschen, nachzuzeichnen und zu beschreiben macht die Psychologie für mich spannend und reizvoll, da 2+2 nie immer nur 4 in der Seele ist.
In diesem Sinne kam für mich therapeutisch auch nur die psychodynamisch-tiefenpsychologische Orientierung in Frage, um Lebensgeschichtliches, aktuelle Gefühle, innere Haltungen, Erwartungen und Motive aufdecken und damit auch veränderbar machen zu können.

Formales

Ich bin als Psychotherapeut für tiefenpsychologische Therapie kassenzugelassen.
Für einen Erstkontakt ist lediglich die Versichertenkarte notwendig, keine Überweisung oder ähnliches. Voriges Jahr sind die bisherigen 5 Probesitzungen auf 4 verringert worden. Damit es etwas komplizierter wird, gibt es aber die Möglichkeit von bis zu drei zusätzlichen Sprechstunden, so dass man die Probezeit theoretisch auf bis zu 7 Sitzungen verlängern kann. Die Probesitzungen, die der Patient jeweils bei verschiedenen Behandlern zur Verfügung hat, dienen dann dazu, zu schauen, ob es miteinander passt oder nicht.
In diesem kleinen Prozess spricht man über das Anliegen, schaut, ob man einen Draht aufbauen und ob man die Erwartungen und Vorstellungen über die therapeutische Arbeit übereinander bringen kann.
Im weiteren Verlauf kann dann ein Antrag auf Kostenübernahme für Psychotherapie gestellt, der entweder eine Kurzzeittherapie (KZT= 2X12 Sitzungen) oder Langzeittherapie (LZT= beginnend mit 60 Sitzungen) zum Ziel hat. Nach Ablauf dieser Sitzungskontingente können im Bedarfsfall Verlängerungen beantragt werden, die stets gutachtenpflichtig sind  Insgesamt kann das Sitzungskontingent 100 Sitzungen betragen.
Die ersten 2X12 KZT-Sitzungen dürfen – mit Antragsformular und ärztlichem Konsiliarbericht – werden von der Kasse direkt bearbeitet .

Eine Sitzung dauert grundsätzlich 50 Minuten; sie findet in der Regel einmal wöchentlich statt. Eventuelle weitere Vereinbarungen werden zwischen Therapeut und Patient im Laufe der Zusammenarbeit gemeinsam getroffen. Die Gesamtdauer einer Therapie ist naturgemäß individuell verschieden – ein Jahr sollte man aber durchaus nach durchschnittlichem Erfahrungswert einkalkulieren.

Die Ablaufregeln sind von der Kassenärztlichen Vereinigung festgelegt.

… für privat Versicherte:

Die Privaten Versicherungen lehnen sich prinzipiell freiwillig an die Statuten der Kassenärztlichen Versicherung an. Letzten Endes entscheiden aber der Einzelvertrag und die Bestimmungen, die jede Privatversicherung für sich getroffen hat. Vor der Behandlung durch einen Psychologischen Psychotherapeuten ist es daher zu empfehlen, sich bei der jeweiligen Versicherung über deren formales Procedere zu informieren.

(Stand 02-18)